Rechtsprechung
VG Leipzig, 11.05.1995 - 5 K 170/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus VG Leipzig, 11.05.1995 - 5 K 170/94
Die Klägerin ist dadurch jedoch nur dann in ihren Rechten verletzt, wenn sie nicht nur faktisch, nämlich in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern in ihrer subjektiven Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.1983, DVBl. 84, 91). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92
Wiedervereinigung - Rechtsangleichung - Bergwerkseigentum - Volkseigener Betrieb …
Auszug aus VG Leipzig, 11.05.1995 - 5 K 170/94
Die Abspaltung bestimmter Bodenschätze vom Grundeigentum und ihre Unterwerfung unter ein verselbständigtes System von staatlich zu verleihenden Bergbauberechtigungen durch den einfachen Gesetzgeber wird allgemein als zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG angesehen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, DVBl 93, 1146 = GewA 93, 470 = LKV 93, 384 = ZOV 93, 421). - VG Leipzig, 03.03.1994 - 5 K 630/93
Berechtigung zur Ton- und Kaolingewinnung in einem Bergwerksfeld auf dem Gebiet …
Auszug aus VG Leipzig, 11.05.1995 - 5 K 170/94
Die Kammer hat sich dieser Rechtsprechung wiederholt angeschlossen (…vgl. Urt. v. 3.3.1994 - 5 K 763/94, ZfB 1994, 142; Urt. v. 3.3.1994 - 5 K 630/93, VIZ 1994, 563 ).
- VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 17 K 5545/12 Dass die Norm faktisch auch Einzelinteressen - wie etwa hinsichtlich der Sicherheit der in § 1 Nr. 2 BBergG genannten Bergbaubetriebe und -beschäftigten oder der in § 1 Nr. 3 genannten Güter Dritter - zugutekommt, ist lediglich ein Rechtsreflex, vgl. VG Leipzig, Urteil vom 11. Mai 1995 - 5 K 170/94 -, ZfB 1996, 180, 185; Vitzthum/Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl., § 11, Rn. 17 a.E.
Die auf der zweiten Stufe erhobene Verpflichtungsklage, gerichtet auf Erteilung einer Erlaubnis an die Klägerinnen, hat schon deshalb keinen Erfolg, da mangels Erfolg der Drittanfechtungsklage das nur einmal verfügbare Recht ("ausschließlich") bereits an die Beigeladenen vergeben ist, vgl. VG Leipzig, Urteil vom 11. Mai 1995 - 5 K 170/94 -, ZfB 1996, 180, 185; und zu einer Mobilfunkfrequenz BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 6 C 2/10 -, juris, Rn. 38.